Die EG Bio-Verordnung
Die EG Bio-Verordnung definiert mit einer Reihe von Regeln, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Bio-Produkte gekennzeichnet werden, erzeugt und hergestellt werden müssen. Das beinhaltet unter Anderem:
- Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wie Pestiziden, Fungiziden und Herbiziden bzw. Düngemitteln wie Nitrat.
- Statt dessen: Einsatz von betriebseigenen, organischen Düngemitteln, z. B. Stallmist, Jauche, organische Abfälle.
- Anbau von widerstandsfähigeren Sorten und Arten, die optimal an die entsprechenden Bodenverhältnisse angepasst sind sowie die Einhaltung einer vielseitigen Fruchtfolge, die die Versorgung des Bodens mit entsprechenden Nährstoffen berücksichtigt.
- Kein Einsatz von Gentechnik. Auch die verwendeten Futtermittel dürfen nicht gentechnisch verändert sein.
- Eine wertschonende Be- und Verarbeitung der Rohstoffe ohne künstliche Behandlungsmittel.
- Bei der artgerechten Tierhaltung ist zu berücksichtigen, dass die Tiere entsprechende Bewegungsfreiheit haben, ausreichend mit Licht versorgt werden und dass kein vorbeugender Medikamenteneinsatz mit z.B. Antibiotika erfolgt.
- Bei Krankheitsfällen soll vorrangig mit homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden. Im Ernstfall sind auch andere Medikamente erlaubt, nach deren Verwendung aber Schonfristen zur Verwendung der Milch bzw. des Fleisches eingehalten werden müssen.

