Kontrollinstanzen
Alle Bio-Landwirte und die weiterverarbeitenden Betriebe unterliegen strengen Kontrollen. Verschiedene Kontrollstellen unter staatlicher Aufsicht stellen sicher, dass wo Bio drauf steht auch wirklich Bio drin ist. Denn nur wer die strenge EG Öko-Verordnung einhält, darf seine Erzeugnisse unter dem Siegel „Bio“ verkaufen.
Grundlage für die Kontrollen ist eine umfangreiche Dokumentation. Sie macht sämtliche Vorgänge in einem Betrieb nachvollziehbar. Bei Betriebsrundgängen werden Felder, Weiden, Ställe, Lagerstätten und eventuell Produktions- und Verkaufsorte besichtigt. Die Kontrolleure erfassen außerdem mindestens einmal jährlich die Erntedaten und gleichen diese mit den Futterrationen, Lager- und Verkaufsmengen ab. Überprüft wird auch, ob nur zulässige Betriebsmittel vorhanden und die Angaben des Betriebs korrekt sind.
Verstöße gegen diese Richtlinien werden mit Auflagen sowie empfindlichen Geldbußen bestraft und können sogar dazu führen, dass ein Betrieb sich nicht mehr als „Öko-Betrieb“ bezeichnen darf. Auch importierte Produkte werden kontrolliert und müssen den europäischen Standard erfüllen.

